architekt-goessling

Wir bearbeiten für Sie sämtliche Leistungsphasen.

Im persoenlichen Gespräch wird die Planungsaufgabe mit dem Bauherrn besprochen und geklaert. Bei der Grundlagenermittlung werden im Wesentlichen die Bauwuensche zusammengetragen. Durch eine eingehende Beratung wird der Leistungsrahmen definiert. Hierzu gehoert auch die Eroerterung des groben Kostenrahmens zum Bauvorhaben.

In dieser Planungsphase wird geprueft in wie weit die Beteiligung von Fachplanern noetig ist. Bei Bedarf werden Entscheidungshilfen fuer die Auswahl der entsprechenden Fachplaner wie zum Beispiel Statiker, Haustechniker, Vermessungstechniker, Bodengutachter, Brandschutzgutachter usw. an die Hand gegeben.

1. Grundlagenermittlung

Es wird ein Planungskonzept mit unterschiedlichen Loesungsansaetzen erarbeitet, wobei dem Bauherrn skizzenhafte Vorentwuerfe zur Bauaufgabe vorgestellt werden.

Zudem werden die baurechtlichen, gestalterischen, technischen und wirtschaftlichen Zusammenhaenge aufgezeigt. Im Anschluss erfolgt die erste Kostenschaetzung zum Bauvorhaben.

2. Vorplanung

Nach der Entscheidung fuer einen Vorentwurf wird mit der Entwurfsplanung begonnen. Es folgt eine stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Loesung bis zum vollstaendigen Entwurf. Dabei werden andere fachlich Beteiligte mit einbezogen und Kontakt mit den Behoerden aufgenommen, die ueber die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens entscheiden.

In dieser Phase werden die Kosten berechnet und es erfolgt die erste Kostenkontrolle durch einen Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschaetzung.

3. Entwurfsplanung

Hier werden die Unterlagen fuer die Baugenehmigung erarbeitet. Falls erforderlich, muessen Zustimmungen eingeholt und Antraege fuer Ausnahmen oder Befreiungen zu geltenden Rechtsvorschriften gestellt werden.

Diese Unterlagen werden bei den zustaendigen Behoerden eingereicht. Falls diese Auflagen bezueglich der Genehmigungsfaehigkeit des Bauvorhabens erheben, werden im Anschluss die eingereichten Unterlagen entsprechend den gestellten Auflagen vervollstaendigt und angepasst.

4. Genehmigungsplanung

Nach dem Einreichen des Bauantrags wird mit der Ausfuehrungsplanung begonnen. In dieser Phase erfolgt die Erstellung saemlicher Planunterlagen, die fuer die Ausfuehrung des Bauvorhabens benoetigt werden.

Alle Informationen der Fachplaner, der Bauaufsichtsbehoerde und anderer am Bau Beteiligten werden zusammengetragen und in die Ausfuehrungsplanung eingearbeitet.

5. Ausfuehrungsplanung

Im Anschluss erfolgt die Mengenermittlung der Bauteile und die textliche Beschreibung der Bauteileigenschaften in Form von Leistungsverzeichnissen zu saemtlichen Gewerken. Dann werden die Leistungsverzeichnisse an geeignete Unternehmen verschickt.

6. Vorbereitung der Vergabe

Nach Ruecklauf der Angebote werden diese auf Uebereinstimmung mit den Leistungsverzeichnissen fachtechnisch und rechnerisch geprueft, bewertet und nachverhandelt.

Auf Grundlage der zur Beauftragung kommenden Angebote wird der Kostenanschlag erstellt und die Auftragsvergabe vom Bauherrn durchgefuehrt. Dem Architekten kommt an dieser Stelle eine beratende Funktion zu.

7. Mitwirkung bei der Vergabe

Mit der Auftragsvergabe und dem darauf folgenden Baubeginn setzt die Bauueberwachung durch den Architekten ein. Hierbei werden die Ausfuehrungen der einzelnen Gewerke ueberwacht und aufeinander abgestimmt.

Bei regelmaessigen Bausitzungen finden zusaetzlich Qualitaetskontrollen statt, um eventuell mangelhafte Ausfuehrungen der Fachunternehmen fruehzeitig zu erkennen und beseitigen zu koennen.

Begleitend hierzu werden eingegangene Rechnungen der Unternehmen geprueft und Gewaehrleistungsfristen dokumentiert. Nach Abschluss der einzelnen Bauabschnitte erfolgen Abnahmen zu den ausgefuehrten Bauleistungen der einzelnen Gewerke. Falls Maengel festgestellt werden, wird die Maengelbeseitigung angeordnet und ueberwacht.

Die laufende Kostenkontrolle erfolgt durch Ueberpruefung der Leistungsabrechnungen der jeweiligen Gewerke im Vergleich mit den Auftragssummen und dem Kostenanschlag.

8. Objektüberwachung, Bauleitung

Falls nach Fertigstellung des Objekts innerhalb der Gewaehrleistungsfristen Maengel auftreten, wird eine Objektbegehung durchgefuehrt. Nachdem die Maengel protokolliert worden sind, wird im Anschluss die Maengelbeseitigung durch die betreffenden Fachunternehmen veranlasst.

Nach Ablauf der Gewaehrleistungsfristen erfolgt die Mitwirkung bei der Freigabe der Sicherheitsleistungen. Hierbei handelt es sich um Leistungen beteiligter Unternehmen, die in Form von Buergschaften, monetaeren oder sonstigen Sicherheiten beim Bauherrn hinterlegt wurden.

Zum Abschluss des Bauprojekts erfolgt eine Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und der rechnerischen Ergebnisse des Bauvorhabens.

9. Objektbetr. und Dokumentation

Impressum

... wir erledigen das.