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Versicherungen, ueber die ein Bauherr zumindest nachdenken sollte.

1. Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z.B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben.

Der Bauherr hat seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, sodass sich niemand dort verletzen kann. Es ist üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungs-pflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer delegiert.

Jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/ Bauunternehmers, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann.

2. Bauleistungsversicherung


Der Bau eines Hauses ist für den Bauherrn mit grossen Belastungen verbunden. Beschädigungen am Bau oder Zerstörung der Bauleistung gefährden die Finanzierung und die Fertigstellung des Gebäudes. Die Bauleistungsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines unvorhergesehenen Schadens während der Bauzeit. Normalerweise sind Sie bei folgenden Gefahren und Schäden abgesichert: ungewöhnliche Witterungseinflüsse, wie z.B. Sturm, Hagel, Frost oder Überflutung; höhere Gewalt und Elementarereignisse; Folgeschäden von Konstruktions-, Material- und Berechnungsfehlern; unbekannte Eigenschaften des Baugrundes; Fehler in der Bauausführung durch ungeschicktes, fahrlässiges oder böswilliges Verhalten; unzureichende Bauaufsicht; Schäden durch Diebstahl eingebauter Materialien und Bauteile; Schäden durch unbekannte Personen; Glasbruchschäden bis Bauende; Verlust von Baugrund und Bodenmasse; Schadensuchkosten.

3. Wohngebäudeversicherung


Ein Haus ist für Sie nicht nur Lebensqualiät, sondern darüber hinaus noch eine der sichersten und wertbeständigsten Kapitalanlagen. In diese Wertanlage haben Sie investiert. Trotzdem können Ihnen auch hier durch unvorhergesehene Schäden leicht finanzielle Verluste entstehen. Ein Schaden am Haus ist zudem meist mit hohen Kosten verbunden. Mit der Wohngebäudeversicherung ist Ihr Wohnungs- und Hauseigentum finanziell abgesichert, wenn es durch Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden vernichtet bzw. zerstört wird. Des weiteren können durch Besondere Vereinbarung auch Elementar- und Rückstauschäden eingeschlossen werden. Versicherungsschutz besteht ausserdem oft für zahlreiche Einschlüsse, wie die Übernahme von schadenbedingten Hotelkosten, Überspannungsschäden, Aufräumungs- und Abbruchkosten etc.

4. Glasversicherung


Schon eine kleine Unachtsamkeit oder einfache Fahrlässigkeit - und schon können ungeahnte Kosten auf Sie zukommen. Durch eine Glasversicherung werden Sie vor den finanziellen Folgen bei Bruchschäden an der Gebäude- und Mobiliarverglasung des Wohngebäudes geschützt.

... wir erledigen das.

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