Architektenkammer

Wir entwerfen Ihr persönliches Traumhaus.

 

Bei uns bekommen Sie kein Haus von der Stange. Wir planen mit Ihnen zusammen Ihr Traumhaus. Dabei setzten wir auf die neusten Erkenntnisse in den Punkten Energieeinsparung und regenerative Energien.

Ein Architektenhaus muss nicht immer teurer sein, als ein Haus das mit einem Bauträger gebaut wurde. Lassen Sie sich vom Mehrwert eines individuell geplanten Hauses überzeugen.

 

Was Ärzte und Rechtsanwälte machen, weiß jedes Kind. Aber Architekten?

Nun, für den Bauherrn ist der Architekt Ideengeber, Planer und kompetenter Berater in einer Person. Im Dialog mit dem Auftraggeber erarbeitet der Architekt individuelle Lösungen für die Bauaufgabe.

Er integriert und koordiniert die Leistungen der Fachplaner - beispielsweise Statiker, Elektroplaner und Planer für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen- zu einer Gesamtleistung.

So können die Wünsche und Vorstellungen des Bauherrn mit den Erfahrungen des Architekten optimal kombiniert werden und führen zu einer maßgeschneiderten Planung.

Im Rahmen der Koordinierung und Kontrolle der Bauausführung stellt er die Einhaltung der Kosten und Termine, die Gestaltung, Funktionalität, Umwelt-verträglichkeit und die wirtschaftliche Nutzbarkeit sicher. Architekten als Generalplaner können dem Bauherrn auch alle Planungsleistungen aus einer Hand anbieten, die sogenannte Gesamtplanungsleistung.

Als Berater und Treuhänder des Bauherrn stellt der Architekt diesem sein gesamtes, durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur Verfügung. Unabhängig von gewerblichen Interessen handelt der Architekt allein als Sachverwalter der Interessen des Bauherrn und ist damit nicht nur planerischer Ideengeber, sondern auch der ideale Partner für kostengünstiges Bauen.

Durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen sind Architekten stets mit den neuesten Entwicklungen von Baustoffen und -techniken, wie beispielsweise im Ökologischen Bauen, vertraut.

Alles in allem gute Gründe, warum Planungsaufgaben und Bauvorhaben einem Architekten anvertraut werden sollten.

Die Architektenkammer schützt den Verbraucher.

Die eigentliche Aufgabe der Architektenkammer ist der Schutz der Berufsbezeichnung. Denn „Architekt", „Landschaftsarchitekt", „Innenarchitekt" oder „Stadtplaner" darf sich nur nennen, wer Mitglied der Architektenkammer ist - das gilt natürlich auch für die weiblichen Berufsbezeichnungen. Um Mitglied zu werden, müssen die Bewerber eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, die vor der Eintragung in die Architektenliste geprüft werden. Bauherren können sich daher darauf verlassen, dass ein Architekt

eine qualifizierte Ausbildung hat,

über umfangreiche Erfahrung aus der Praxis verfügt,

sich regelmäßig fortbildet, um über alle berufsrelevanten
Entwicklungen informiert zu sein,

eine Haftpflichtversicherung besitzt, sodass der Auftraggeber bei auftretenden Problemen nicht von der Zahlungsfähigkeit des Architekten abhängt.

Die Architektenkammer geht konsequent dagegen vor, wenn Personen die Berufsbezeichnung unberechtigt führen. Außerdem wacht sie darüber, dass Architekten ihre besonderen Berufspflichten nicht verletzen. So dürfen freischaffende Architekten weder eigene noch fremde Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen verfolgen, die in Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit stehen. Die Architektenkammer versteht sich somit in erster Linie als eine Institution des Verbraucherschutzes.

Viele Bauherren bauen nur einmal in ihrem Leben. Die Entscheidung für einen Architekten ist dabei von großer Bedeutung. Die Architektenkammer weist in Veranstaltungen, mit Broschüren und durch intensive Pressearbeit die Öffentlichkeit darauf hin, welche Vorteile es hat, mit einem Architekten zusammenzuarbeiten. Dies und die Berufsbezeichnung machen den Bauherren transparent, mit wem sie einen Vertrag abschließen. Nicht jeder Planer darf sich Architekt nennen -aus gutem Grund.

 

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... wir erledigen das.

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