Förderung von Bauvorhaben

Wohnraumförderungsgesetz für einkommensschwache Familien

Ein Eigenheim zu finanzieren ist auch für einkommensschwache oder kinderreiche Familien nicht unmöglich. Der Staat fördert solche Vorhaben sogar mit finanziellen Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und verbilligtem Bauland – durch das Wohnraumförderungsgesetz. In einigen Ländern wird so sogar der Bau neuer Mietwohnungen gefördert. Was potenzielle Wohnungskäufer beachten müssen.

Der Staat fördert den Bau neuer Wohnungen und Häuser mit günstigen Darlehen, finanziellen Zuschüssen oder verbilligtem Bauland – nicht nur für Betuchte. Über das Wohnraumförderungsgesetz stellen die Bundesländer Mittel zur Verfügung, um vor allem einkommensschwächeren und kinderreichen Familien zum eigenen Heim zu verhelfen. Unterstützt wird in vielen Ländern auch der Bau oder Ausbau von Mietwohnungen sowie deren Modernisierung und Instandsetzung. Allerdings nur dann, wenn diese Wohnungen an sozial schwache vermietet werden. Wer von der Wohnraumförderung profitieren will, sollte die folgenden Punkte beachten.

Soziale Wohnraumförderung: Rechtzeitig Anträge stellen

Wer die soziale Wohnraumförderung in Anspruch nehmen will, muss die Anträge auf Förderung vor dem Kauf, dem Bau oder der Modernisierung stellen. Zu spät eingereichte Anträge werden nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt. Ohnehin haben Antragsteller keinen Rechtsanspruch auf Fördergelder. Denn Darlehen und Zuschüsse gibt es aus Fördertöpfen. Das bedeutet: Der Staat stellt pro Jahr einen gewissen Geldbetrag zur Verfügung. Ist dieser Betrag aufgebraucht, gibt es kein Geld mehr.

Eigenkapital und Muskelkraft

Wer keine eigenen Geldmittel einbringt, wird auch nicht gefördert. Der Anteil der Eigenmittel an der Gesamtfinanzierung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Er bewegt sich je nach Bundesland und Förderprogramm meist zwischen 15 und 25 Prozent. In manchen Fällen werden auch Sachleistungen als Eigenleistung akzeptiert – beispielsweise selbst eingebrachte Baustoffe. Auch die eigene Mitarbeit auf der Baustelle zählt unter Umständen als Eigenleistung.

Wohnraumförderungsgesetz: Einkommensgrenzen beachten

Neben der eingebrachten Eigenleistung ist die Wohnraumförderung auch an bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft. Durch die Förderung werden laut Wohnraumförderungsgesetz nur Haushalte begünstigt, deren Jahreseinkommen folgende Beträge nicht übersteigt:

  • Bei einem Einpersonenhaushalt: 12.000 Euro
  • Bei einem Zweipersonenhaushalt: 18.000 Euro
  • Jede weitere zum Haushalt rechnende Person: plus 4.100 Euro

Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 500 Euro. Die Landesregierungen sind per Gesetz jedoch ermächtigt, eigene Einkommensgrenzen festzulegen.

Grundlage für die Ermittlung des Jahreseinkommens ist der Verdienst, der in den zwölf Monaten ab dem Monat der Antragstellung zu erwarten ist. Ist dieser nicht zu ermitteln, zählen die zwölf Monate vor der Antragstellung.

Achtung

Pauschal-, Frei- und Abzugsbeträge verringern das Jahreseinkommen. Ebenso werden steuerfreie Einnahmen wie Kinder- oder Erziehungsgeld, Leistungen zu Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht dem Jahreseinkommen zugerechnet.

Neben den genannten Einkommensobergrenzen gibt es aber auch Untergrenzen: Eine Förderung ist nicht möglich, wenn nach Abzug der Baufinanzierungskosten nicht mehr genug Geld zum Leben übrig bleibt. So soll verhindert werden, dass sich der Bauherr finanziell überlastet. Diese Untergrenzen unterscheiden sich allerdings von Bundesland zu Bundesland.

Baukosten und Wohnungsgrößen

Die Zielgruppe für die soziale Wohnbauförderung sind vorwiegend Familien mit Kindern, Alleinerziehende, junge Ehepaare, Schwerbehinderte und Personen, die sanierungsbedingt Wohneigentum aufgeben müssen. Deshalb gibt es in fast allen Bundesländern feste Baukostenobergrenzen. Ist eine Immobilie zu teuer, wird sie nicht gefördert. Luxusbauten finanziert der Staat über das Wohnraumförderungsgesetz also nicht.

Mietwohnungsbau

Durch das Wohnraumförderungsgesetz fördern einige Bundesländer auch den Bau von Mietwohnungen. Dabei müssen meist bestimmte Mietobergrenzen und Mietbindungsfristen eingehalten werden. Die Mietbindungsfrist meint den Zeitraum, in dem die Wohnung an sozial schwächere Haushalte vermietet werden muss. Damit die Investition reizvoll wird, werden im Gegenzug Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen gewährt.

Förderung für Haushalte mit mittlerem Einkommen

In vielen Bundesländern gibt es auch Förderprogramme, die sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen richten. Solche Förderungen können auch dann gewährt werden, wenn das Einkommen dieser Haushalte die Einkommensgrenzen um einen bestimmten Prozentsatz übersteigen. Nähere Informationen gibt es bei den Bürgermeister- und Landratsämtern sowie bei den Wohnungsbauförderungsstellen. Interessierte können sich bei diesen Stellen auch über weitere Fördermöglichkeiten, wie Beteiligungen an Wohnungsbaugesellschaften öder Förderungen im Rahmen von Städteprogrammen informieren.

Quelle: Ratgeber Immowelt

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