KFW-Förderungen 2023

KfW Förderung neu 2023: Klimafreundlicher Neubau KFN

Bei der staatlichen KfW Förderung für den Neubau ergeben sich für 2023 wichtige Neuerungen. Dazu zählt vor allem die Förderung Klimafreundlicher Neubau KfN, die zum 1.3.2023 in Kraft tritt. 
Die neue Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten – es sind keine Tilgungszuschüsse vorgesehen. Der Kreditantrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen.

Bei der neuen KFN-Förderung 2023 gibt es zwei Varianten mit unterschiedlichen Kredithöhen: das Programm Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG) und das Programm Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG-Q). 

Klimafreundliches Wohngebäude (KFWG)

Gefördert wird ein klimafreundliches Wohngebäude auf dem energetischen Standard eines Effizienzhaus 40. Zudem werden die Treibhausgas-Emissionen über das gesamte Gebäudeleben hinweg betrachtet und müssen unter der Anwendung der Methode der Lebenszyklusanalyse (LCA) nachgewiesen werden. Es darf weder mit fossilen Energien noch mit Holz geheizt werden.

„Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung“ gibt’s als KfW-Programm Nr. 297. Maximal werden 100.000 Euro pro Wohneinheit finanziert; für ein Haus mit Einliegerwohnung gibts’s also 200.000 Euro Kredit.

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (KFWG-Q)

Beim klimafreundlichen Wohngebäude mit dem Zusatz Q handelt es sich um ein Effizienzhaus 40, das uusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat tragen muss – entweder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“.
Maximal werden 150.000 Euro pro Wohneinheit finanziert.

Energieexperte/Nachhaltigkeitsberater

Ein Energieeffizienz-Experte ist verpflichtend für die Beantragung und Begleitung des Vorhabens einzubinden. Bei Beantragung der Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG sind zusätzlich eine QNG-Zertifizierungsstelle und ein QNG-Nachhaltigkeits-Berater einzubeziehen.

Die Zuständigkeit für die Förderung Klimafreundlicher Neubau wanderte vom Wirtschaftsministerium zum Bundesbauministerium, dem die Bauministerin Klara Geywitz vorsteht.

Nicht mehr förderfähig, aber seit 2023 gesetzlicher Mindeststandard beim Hausbau ist das Effizienzhaus 55. Welchen Effizienzhaus-Standard ein Gebäude erreicht, hängt von seinem Gesamtenergiebedarf und seiner Wärmedämmung ab. 

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