Ingo Goessling

10 Argumente für das Bauen mit Architekten

1. Mit einem Architekten zu bauen, ist kostengünstiger als mit einem Bauträger

Bauen mit einem Bauträger ist, entgegen vollmundiger Werbeaussagen der Bauträger, nicht kostengünstiger als mit einem Architekten. Das beweist u. a. eine Broschüre der ‚Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden- Württemberg‘ zum Bau des Finanzamtes in Ludwigsburg.
Die Vergabe nach Einzelgewerken war am kostengünstigsten. An zweiter Stelle mit Mehrkosten von 5,2 % kam ein Generalunternehmer mit Leistungsprogramm, gefolgt von einem Investorenmodell mit 9,2 % Mehrkosten und einem GU mit Fachlosen bei 15,7 % Mehrkosten.
Das Land Baden-Württemberg entschied sich deshalb für die konventionelle Vergabe nach Einzelgewerken mit einem Architekten !
(Pilotversuch im Jahr 1998)

2. Handwerksleistungen sind durch den Architekten kostengünstiger

Bauherren, die mit Architekten als Treuhänder arbeiten, erhalten die Handwerkerpreise günstiger als vom Generalunternehmer.
Der Grund ist, dass der ausführende Handwerker seinen kalkulierten Preis für eine bestimmte exakt definierte Arbeit hat. Der GU muss allerdings auf das Handwerkerangebot noch folgende Zuschläge aufrechnen:
• Aufwand für Einholung und Prüfung der Angebote
• Aufwand für Überwachung des Handwerkers am Bau und für die Abrechnung mit seinen Subunternehmern
• Risiko für den Haftungsausfall der ausführenden Firma
• Zuschlag für Gewinn des Generalunternehmers

3. Der Bauherr hat Einfluss auf die Wahl der ausführenden Handwerker

Der Architekt schreibt für die Ausführung diejenigen Firmen an, die die Bauherrin oder der Bauherr vorschlagen bzw. die gemeinsam für geeignet gehalten werden. Der unbezahlbare Erfahrungsschatz der Architekten hilft bei der Auswahl guter Handwerker. So werden von vornherein Baumängel und Nachbesserungen reduziert. Und die Bauherren riskieren keine unerwartete Kostensteigerung durch eine Verzögerung bei der Fertigstellung.
Bei einem Generalunternehmer hat man in aller Regel keine Einflussmöglichkeit auf die Auswahl von Firmen, ohne Mehrkosten in Kauf zu nehmen.

4. Der Architekt spart dem Bauherren Arbeit

Wenn Sie ihr Gebäude ’schlüsselfertig‘ beziehen möchten, sparen Sie nur vordergründig.
Nämlich dann, wenn
• Sie nicht hinterfragen, ob der Preis für die erbrachte Leistung gerechtfertigt war;
• es Ihnen gleichgültig ist, ob Sie für das gleiche Geld nicht vielleicht hätten Besseres bekommen können;
• Sie nicht wissen möchten, ob die Bauprodukte ihre Wertansprüche erfüllen;
• Sie all diese Entscheidungen – sogar die Überwachung der Qualität – vertrauensvoll einer Person oder Firma überantworten, die alles andere als unabhängig ist.
Ein freier Architekt bietet ihnen dagegen an, als ihr Sachverwalter so viel Arbeit und Verantwortung zu übernehmen, wie Sie dies individuell wünschen und mit ihm vereinbaren.

5. Der Architekt überwacht Leistungen und Qualität der Bauprodukte

Das Leistungsprogramm und die Qualifikation des Bauträgers sind Grundlage für das Gelingen eines Bauprojekts. Hier müssen sie ganz genau hinschauen. Beschreibungen wie z.B.
• ‚im Bad weiße hochwertige Fliesen‘
• ‚Innentüren Furnier beschichtet‘
• ‚Kunststofffenster weiß, Glas u=0,6
sind keine Leistungsbeschreibungen, sondern allenfalls funktionale Beschreibungen oder Beschreibungen eines Zustands, nicht aber einer Qualität.
Da ein Bauträger als Unternehmer eine Gewinnmaximierung anstreben wird, ist er versucht, Produkte einzubauen, die dieser Beschreibung zwar gerecht werden, für ihn möglichst kostengünstig zu beschaffen sind und die Gewährleistungszeit von 5 Jahren gerade so überstehen.

6. Die Planungskosten fallen auch beim Generalunternehmer oder Bauträger an

Bauträger oder Generalunternehmer werben oft damit, dass bei ihnen geringere Planungskosten anfallen als beim Bauen mit einem Architekten.
Dazu muss man sagen:
• Unabhängig davon, ob Sie einen Architekten oder einen Bauträger einschalten, entsteht immer ein Planungsaufwand, der natürlich Kosten verursacht. Beim Architekten sind die Kosten der Planung transparent, beim Bauträger werden sie oftmals den Baukosten zugeschlagen. Wer sagt, es entstehen bei ihm hierfür keine Kosten, der plant und überwacht nicht, oder er rechnet diese Kosten verständlicherweise an anderer Stelle ein.
• Ein anderes Bauträgerargument lautet, Architektenkosten seien teurer als die Kosten der eigenen Generalunternehmer- Planer. Es stellt sich die Frage, welche Qualifikationen der Planer hat, wenn er so viel günstiger als der Architekt sein soll. Sie wollen doch nicht Ihr Haus eventuell angelernten Hilfskräften anvertrauen.

7. Der Architekt überwacht die Bauausführung

Bauen Sie mit einem freien Architekten, erfüllt er die Aufgabe der Bauüberwachung im Rahmen der Leistungsphase 8 der HOAI. Auf die Überwachung der Bauleistung entfallen 32% des Gesamthonorars. Ein Drittel der Arbeit des Architekten besteht also allein aus der Überwachung der Handwerker.
Im Falle des Generalunternehmers entstehen diese Kosten vordergründig nicht. Intern fallen sie jedoch auch bei ihm an, da auch er die Arbeit seiner Fremdfirmen überprüfen muss. Die Frage, die sich jedoch nun für Sie als Auftraggeber stellt lautet: Wer überwacht den GU, das er die Leistung der Bauüberwachung tatsächlich im erforderlichen Umfang erbringt?
Also: Erfahrene Architekten mit Fachkompetenz und Leistungsvermögen werden bei jedem seriösen Vergleich mit Schlüsselfertiganbietern standhalten!

8. Der Architekt ist ‚Sachwalter‘ des Bauherrn und nur Ihm verpflichtet

Der freie Architekt ist dazu verpflichtet, ‚Sachwalter‘ des Bauherrn zu sein. Er übt seinen Beruf nach den Grundsätzen der freien Berufe aus und muss seine Unabhängigkeit in der Berufsausbildung wahren. Der freie Architekt muss Sie als Bauherrn
• unabhängig bei Entwicklung des Gebäudes beraten;
• Ihnen die für den Bau wirtschaftlich und fachlich geeignetsten Firmen empfehlen;
• auf die geeignetsten (und neuen) Bauprodukte und -techniken hinweisen;
• eine tadellose Bauausführung überwachen und sicherstellen;
• die Interessen von Ihnen als Bauherr gegenüber den Handwerker vertreten.
Einen Generalunternehmer (GU) wird man nicht ernsthaft als ‚Sachwalter‘ oder ‚Treuhänder‘ des Auftraggebers bezeichnen dürfen. Er ist vielmehr ein Vertragspartner, der nach Gewinn strebt.

9. Das Risiko des Bauherrn wird durch den Architekten minimiert

Beim Bauen mit Architekt ist das finanzielle Risiko wesentlich überschaubarer als bei einem Generalunternehmer.
• Es ist zu fragen, wer bei einer GU_Beauftragung hinter dem Vertragspartner steckt. Was geschieht, wenn eine dieser Firmen während der Bauzeit in Schwierigkeiten gerät? Trotz Absicherung durch Bürgschaften, kommt es zu nicht aufholbaren Zeitverzögerungen, endlosen Prozessen und Verhandlungen.
• Bei Bauträgern sind nicht selten überzogene Zahlungspläne gefordert. Sie bergen enorme Gefahren: Im Falle der Bauträger-Insolvenz, haben Sie das Nachsehen, bleiben auf einer unfertigen Bauruine sitzen. Obendrein verlieren Sie das gesamte voraus gezahlte Geld.
• Allerdings auch bei der Direktvergabe von Einzelgewerken haben Sie keine Garantie, dass immer alles glatt läuft. Aber wenn etwas schief geht, dann ist vielleicht nur eines von vielen Gewerken betroffen.

10. Die Planung und Kontrolle werden von der Ausführung getrennt

Mit der Beauftragung eines Architekten als freiem Berater und Treuhänder haben Sie das wichtigste Prinzip beim Bauen beachtet: Die eindeutige Trennung von Bauplanung und Bauausführung.
Was gern als Vorteil angepriesen wird – Planung und Ausführung in einer Hand – kann in der Praxis schnell zum Problem werden. Denn ein Unternehmer, der plant und baut, muss stets die eigene Rendite im Auge behalten. Er arbeitet oft mit festen Vertragspartnern, anstatt Leistungen auszuschreiben. In diesem Fall gibt es keine dritte, unabhängige Instanz, die Qualität und Preise kontrolliert. Hinzu kommen meist Risikoaufschläge, die unabhängig von tatsächlich auftretenden Kosten berechnet werden.
Ein Architekt hingegen arbeitet als unabhängige ‚dritte Instanz‘. Er sorgt dafür, dass die Qualität stimmt, die Kosten transparent bleiben, berät Sie mit seinem Fachwissen und koordiniert alle Baubeteiligten.
(nach: IWW-Institut)

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